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The terms of trade are legally relevant and binding. Therefore you will find the original German version below. Please use Google Translation to translate the terms of trade to your preferred language.
§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der race result AG, der race result Amercias Inc. (registriert im State Colorado), der race result Swiss GmbH (nachfolgend wir) und seinen Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§2 Leistung
2.1. Soweit nicht anders vereinbart, liefern wir jegliche Software via Nutzung übers Internet (Software as a Service, SaaS), Email oder durch Download im Internet.
2.2. Für unsere SaaS-Angebote garantieren wir kein Service Level.
2.3. Der Leistungsumfang unserer Standardsoftware ist definiert durch den aktuellen Stand der Demoversion, einsehbar auf www.raceresult.com. Bei individuellen Softwareprojekten wird der Leistungsumfang vor der Entwicklung schriftlich festlegt und umfasst keine Anforderungen, die sich danach, insbesondere durch den Einsatz der Software, ergeben.
2.4. Jegliche von uns entwickelte Software, einschließlich Entwicklungen auf Kundenanregung hin oder im Rahmen eines Vertragsverhältnisses, wird nicht exklusiv entwickelt. Wir behalten uns vor, jegliche Software, sowohl komplett als auch in Teilen, in anderen Projekten einzusetzen und zu vertreiben.
2.5. Für den Support steht das Forum auf www.raceresult.com zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Support per Email oder Telefon, auch wenn dieser im Allgemeinen kostenlos gewährt wird. Davon ausgenommen ist notwendiger Support auf Grund von Softwarefehlern, aber nicht, wenn kein Softwarefehler vorliegt und dies durch gründliches Studieren von Software und Bedienungsanleitung erschließbar ist. Wir behalten uns vor, nach Vorankündigung Support-Dienstleistungen mit einem Stundensatz von 85 EUR je angefangener Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
2.6. Wir behalten uns das Recht vor, die angebotenen Dienste ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, oder den Zugang zu beschränken, sollte offenen Forderungen nicht nachgekommen werden.
2.7 Bei der Nutzung unseres Online-Services my.raceresult.com und dessen Einbettung in Webseiten Dritter wird ein Logo von RACE RESULT unterhalb der Anmeldemaske bzw. der veröffentlichten Listen eingeblendet. Im Falle der mutwilligen Entfernung oder Unkenntlichmachung dieses Logos behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren, Teilnehmerdaten unkenntlich zu machen oder den Zugang zum Veranstaltungsportal zu beschränken.
§3 Eigentumsvorbehalt
3.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
3.2. Alle gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
3.4. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter oder verlängerter) Eigentumsvorbehalt erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser nicht die Ware bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.
3.5. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung gilt nur solange kein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt ist; sie kann sonst nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3.6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
3.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht § 503 BGB (Teilzahlungsgeschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher) anzuwenden ist – kein Rücktritt.
3.8. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.
§4 Nutzungsüberlassung
4.1. Soweit wir dem Kunden Gegenstände (z. B. Timing-Ausrüstung, Hardware) zur Nutzung überlassen, sind wir zur Übergabe und zur Überlassung der Nutzung erst verpflichtet, wenn der Kunde den vereinbarten Mietzins bezahlt hat.
4.2. Versendung an den Kunden und Rücksendung an uns erfolgen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitraum zwischen der Übergabe der zur Nutzung zu überlassenden Gegenstände an den Transporteur und der Rückgabe durch den Transporteur an uns. Der Kunde ist gleichwohl verpflichtet, die Gegenstände bei Anlieferung auf etwaige Schäden zu überprüfen und sich diese vom Transporteur bestätigen zu lassen. Schadensmeldungen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber uns (vorab per Telefax oder E-Mail) anzuzeigen. Der Kunde wird die beschädigten Gegenstände einschließlich Verpackungsmaterial ggf. zu Beweiszwecken sichern.
4.3. Dem Kunde ist es nicht gestattet, Veränderungen an den überlassenen Gegenständen vorzunehmen. Dazu gehört auch das Installieren und der Betrieb von nicht von uns ausdrücklich genehmigter Hard- und Software.
4.4. Bei Funktionsstörungen der überlassenen Gegenstände dürfen seitens des Kunden keinesfalls Reparaturversuche vorgenommen werden, es sei denn, wir haben dazu schriftlich unser Einverständnis erklärt. Vielmehr ist der Kunde bei Funktionsstörungen jedweder Art gehalten, uns unverzüglich zu benachrichtigen.
4.5. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen bei Vertragsschluss vorhandener Mängel an den überlassenen Gegenständen, die wir nicht zu vertreten haben, sind ausgeschlossen.
§5 Zahlungsbedingungen
5.1. Zahlungen sind frei Zahlstelle an uns zu leisten.
5.2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§6 Zustandekommen des Vertrags
6.1. Vertrag kommt über den Abschluss der Bestellung in unserem Webshop, oder durch Annahme in Textform (z.B.) zustande.
6.2. Sollte der Kunde eine Stornierung des Auftrags wünschen, erfolgt dies nur auf Kulanzbasis. Im Falle einer Stornierung trägt der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten.
§7 Versandbedingungen
7.1. Wir organisieren den Versand auf Gefahr und Kosten des Käufers, Incoterm EXW
7.2. Die Versandkosten werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
7.3. Soweit nach der Verpackungsverordnung zulässig, nehmen wir Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nicht zurück.
Für die Entsorgung der Verpackungen hat der Besteller auf eigene Kosten zu sorgen.
§8 Haftung
8.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, werden auf die Höhe der Netto-Vergütung aus dem betreffenden Gesamtvertragsverhältnis beschränkt.
8.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
8.3. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
8.4. Soweit dem Kunde nach den Ziffern 8.1 und 8.2 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§9 Schlussbestimmungen
9.1. Gerichtsstand ist Karlsruhe. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
9.2. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Länderspezifische Regelungen
Unique Identification Number (UIN) France FR027437_05SAKO
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